Wie und durch wen wird eine LRS diagnostiziert?

Wer darf LRS diagnostizieren?

  • Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder und Jugendliche)
  • Kinder- und Jugendpsycholog:innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Schulpsychologische Dienste (je nach Bundesland)
  • Lerntherapeut:innen (nicht immer offiziell anerkannt)

Ablauf der Diagnostik

1. Anamnese

  • Entwicklung, Familiengeschichte, Schulerfahrungen
  • Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen

2. Standardisierte Tests

  • Lesetests: Lesegenauigkeit, Lesegeschwindigkeit, Textverständnis
  • Rechtschreibtests: Diktate, freie Texte, Wort- und Satzschreibung

Beispiele für Tests

  • Würzburger Leise-Leseprobe (WLLP)
  • ELFE II (Leseverständnistest)
  • DRT (Diagnostischer Rechtschreibtest)
  • Weingarten/Jansen-Tests

3. Intelligenztest (optional, empfohlen)

  • Abgrenzung zu generellen Lernstörungen
  • Häufig: HAWIK, WISC-V, K-ABC

4. Ausschluss anderer Ursachen

  • Hör-/Sehprobleme
  • Mehrsprachigkeit
  • Psychische Belastungen

5. Bewertung

  • Deutliche Abweichung vom Altersniveau (1 bis 1,5 SD)
  • Trotz durchschnittlicher Intelligenz
  • Anhaltend trotz Förderung

Wann testen?

  • Frühestens ab Mitte der 2. Klasse
  • Empfohlen ab Mitte der 3. Klasse bei anhaltenden Problemen

Folgen der Diagnose

  • Nachteilsausgleich in der Schule
  • Zugang zu Lerntherapie
  • Möglichkeit zur Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)
  • Bessere schulische und gesellschaftliche Anerkennung

Fazit

Die LRS-Diagnose erfolgt standardisiert durch Fachkräfte. Sie ermöglicht gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung – frühzeitige Diagnostik schützt vor Folgeproblemen.

Wie und durch wen wird Dyskalkulie diagnostiziert?

Wer darf Dyskalkulie diagnostizieren?

  • Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder/Jugendliche)
  • Kinder- und Jugendpsycholog:innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Schulpsychologische Dienste (regional verschieden)
  • Lerntherapeut:innen (nicht immer rechtlich anerkannt)

Ablauf der Diagnostik

1. Anamnese

  • Schulverlauf, Entwicklung, familiäre Vorbelastungen
  • Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen

2. Standardisierte Rechentests

  • Erfassen Mengenverständnis, Rechenstrategien, Grundrechenarten
  • Beispiele: DEMAT, ZAREKI, HRT, KRT

3. Intelligenzdiagnostik (empfohlen)

  • Abgrenzung von allgemeiner Lernbehinderung
  • Nur bei durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz liegt eine Dyskalkulie vor

4. Ausschluss anderer Ursachen

  • Seh-/Hörstörungen, Schulversäumnisse, emotionale Belastung
  • Hochbegabung kann Probleme maskieren

5. ICD-Kriterien

  • Deutliche Rechenschwäche seit früher Schulzeit
  • Leistung mind. 1–1,5 Standardabweichungen unter dem Altersdurchschnitt
  • Nicht durch schlechte Schulbildung erklärbar

Wann testen?

  • Ab Ende der 2. Klasse sinnvoll
  • Wenn grundlegende Rechenfähigkeiten trotz Übung fehlen

Folgen der Diagnose

  • Anspruch auf Nachteilsausgleich
  • Zugang zu Lerntherapie
  • Kostenübernahme über §35a SGB VIII (bei seelischer Belastung)
  • Erleichterung für Kind und Familie durch Anerkennung

Fazit

Dyskalkulie wird standardisiert von psychologisch qualifizierten Fachkräften diagnostiziert. Die Diagnose ist Voraussetzung für gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung.

Warum werden Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie so oft auf Förderschulen „abgeschoben“?

Kinder mit Lern- oder Entwicklungsstörungen landen häufig nicht wegen mangelnder Intelligenz auf Förderschulen, sondern aufgrund struktureller Defizite im Bildungssystem.

1. Mangel an schulischen Ressourcen

  • Überlastung der Lehrkräfte
  • Fehlende Fortbildungen zu Lernstörungen
  • Kein systematischer Förderunterricht für LRS oder Dyskalkulie
  • Unzureichende Umsetzung von Nachteilsausgleichen

2. Überforderung und Schutzmechanismen

  • Kinder mit ADHS werden oft als „Störenfriede“ erlebt
  • Kinder mit LRS/Dyskalkulie ziehen sich zurück oder verweigern Aufgaben
  • Schulen reagieren leider oft mit Auslagerung statt Integration

3. Systemlogik und Etikettierung

  • Förderbedarf wird als Voraussetzung für Hilfe gesehen
  • Diagnosen führen zu Zuweisung in Förderschwerpunkte
  • Förderschulen dienen als Entlastung für das System

4. Eltern unter Druck

  • Eltern stimmen dem Wechsel oft nicht freiwillig zu
  • Sie hoffen auf kleinere Klassen und mehr Förderung
  • Oft besteht das Gefühl: „Es bleibt keine andere Wahl“

5. Stigmatisierung und Benachteiligung

  • Kinder gelten als „nicht tragbar“ für die Regelklasse
  • Förderschulen bedeuten soziale Trennung
  • Inklusion ist gesetzlich gewünscht, aber nicht flächendeckend umgesetzt

Fazit

Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie brauchen keine Ausgrenzung, sondern gezielte Unterstützung. Der Weg zur Förderschule ist oft das Ergebnis systemischer Schwächen – nicht persönlicher Unfähigkeit. Ein inklusives Schulsystem mit passenden Ressourcen wäre die bessere Antwort.

Welche Schulform ist die richtige für ein Kind mit LRS?

Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) haben in der Regel eine normale Intelligenz und sollten möglichst in der Regelschule gefördert werden. LRS ist keine geistige Behinderung, sondern eine Teilleistungsstörung.

Geeignete Schulformen

1. Regelschule (Grundschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium)

Geeignet, wenn

  • Das Kind kognitiv altersgerecht entwickelt ist
  • Die Schule Erfahrung im Umgang mit LRS hat
  • Nachteilsausgleich und individuelle Förderung angeboten werden

Wichtige Maßnahmen

  • Zeitverlängerung bei Arbeiten
  • Keine Bewertung der Rechtschreibung in bestimmten Fächern
  • Förderunterricht Deutsch
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Lerntherapeuten

2. Förderschule mit Schwerpunkt „Lernen“

Geeignet nur bei

  • zusätzlicher allgemeiner Lernbehinderung
  • massiven emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten
  • Scheitern trotz intensiver Förderung in der Regelschule

3. Private oder alternative Schulformen (z. B. Montessori, Waldorf)

Geeignet, wenn

  • das Kind mit weniger Leistungsdruck besser lernt
  • individuelle Förderung in kleinen Klassen möglich ist

Allgemeine Voraussetzungen für jede Schulform

  • Verständnisvolle und strukturierte Lehrkräfte
  • Transparente Förderkonzepte für LRS
  • Nachgewiesene LRS-Diagnose für gezielte Unterstützung
  • Elternarbeit und individuelle Lernpläne

Fazit

Die richtige Schulform ist meist die Regelschule – entscheidend ist, wie flexibel, verständnisvoll und fördernd das Umfeld ist. Die Qualität der individuellen Unterstützung zählt mehr als der Schultyp.

Welche Ausbildung erhalten Lehrkräfte, um ADHS, LRS oder Dyskalkulie zu erkennen?

1. Lehramtsstudium

  • Grundkenntnisse in Pädagogischer Psychologie
  • Einführung in Lern- und Verhaltensstörungen
  • Grundlagen zu ADHS, LRS und Dyskalkulie
  • Keine therapeutische oder tiefgreifende Diagnostik-Ausbildung

2. Sonderpädagogisches Lehramt

  • Vertiefte Kenntnisse in Diagnostik und Förderung
  • Spezifische Ausbildung zu Teilleistungsstörungen
  • Fokus auf Inklusion und individuelle Förderplanung
  • Einsatz in Förder- oder inklusiven Schulen

3. Fort- und Weiterbildungen

  • Schulinterne Fortbildungen, Online-Kurse, Zertifikatslehrgänge
  • Themen: Erkennen von Symptomen, Umgang, Nachteilsausgleich
  • Zusammenarbeit mit Schulpsychologen und Lerntherapeuten
  • Umfang und Qualität regional unterschiedlich

Problematik

  • Keine bundesweiten Standards für Lehrerbildung zu ADHS, LRS, Dyskalkulie
  • Viele Regelschullehrkräfte fühlen sich unzureichend vorbereitet
  • Bedarf an systematischer Fortbildung und schulischer Unterstützung

Fazit

Lehrkräfte sind keine Diagnostiker, aber wichtige Beobachter. Die Grundlagen werden im Studium vermittelt, weiterführendes Wissen muss berufsbegleitend erworben werden. Eine qualitätsgesicherte Fortbildung ist entscheidend für eine inklusive Schule.

Rechte von Eltern bei Kindern mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

1. Recht auf Bildung und Chancengleichheit

  • Verankert im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Anspruch auf individuelle Förderung und diskriminierungsfreien Schulzugang
  • Recht auf Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem

2. Recht auf Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit bei Prüfungen
  • Mündliche Prüfungsform statt schriftlich
  • Hilfsmittel wie Computer oder Vorleseprogramme
  • Keine Bewertung der Rechtschreibung (bei LRS)
  • Strukturhilfen für Kinder mit ADHS

Beantragung meist mit ärztlicher oder therapeutischer Stellungnahme.

3. Recht auf Diagnostik und Beratung

  • Zugang zu schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Transparenz bei Testungen und Gutachten
  • Teilnahme an Förderplangesprächen und Schulhilfekonferenzen

4. Recht auf Mitbestimmung und Information

  • Eltern dürfen Förderanträge stellen
  • Mitspracherecht bei Schulwahl und Fördermaßnahmen
  • Anspruch auf umfassende schulische Information

5. Recht auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS mit starker Belastung)
  • Finanzierung von Lerntherapie, Schulbegleitung oder Teilhabeleistungen
  • Antrag beim Jugendamt mit ärztlichem Gutachten

6. Recht auf Schulbegleitung (§112 SGB IX / §35a SGB VIII)

  • Bei starkem Unterstützungsbedarf (z. B. durch ADHS)
  • Begleitung im Unterricht zur Strukturierung und sozialen Unterstützung

7. Recht auf sonderpädagogische Förderung

  • Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Mitbestimmung beim Förderort (Regelschule oder Förderschule)

8. Recht auf finanzielle Entlastung

  • Therapiekosten ggf. steuerlich absetzbar
  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
  • Erstattung von Fahrtkosten oder Hilfsmitteln

Fazit

Eltern haben weitreichende Rechte zur Förderung und Unterstützung ihrer Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie. Diese müssen aktiv eingefordert und ggf. fachlich begleitet werden.

Umfang der Lerntherapie bei Bewilligung durch das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Grundlage

Kinder mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, um ihre gesellschaftliche und schulische Teilhabe zu sichern – dazu kann eine Lerntherapie gehören.

Wöchentlicher Umfang – Richtwerte aus der Praxis

Üblich

  • 1 bis 2 Sitzungen pro Woche à 45–60 Minuten

Häufig bewilligt

  • 1 x 60 Minuten pro Woche
  • oder 2 x 45 Minuten pro Woche

In besonders schweren Fällen

  • 2 x 60 Minuten pro Woche möglich (z. B. bei kombinierter LRS und ADHS)

Zusätzliche Leistungen

  • Regelmäßige Elterngespräche (monatlich oder nach Bedarf)
  • Schulkooperation: Abstimmung mit Lehrkräften oder Schulpsychologie

Grundlage der Entscheidung

  • Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII
  • Ärztliches oder psychologisches Gutachten
  • Stellungnahme einer lerntherapeutischen Fachkraft

Hinweise für Eltern

  • Auf eine fachlich fundierte Einschätzung achten
  • Konkrete Angaben zur Stundenanzahl im Hilfeplan fordern
  • Bei unzureichender Bewilligung Widerspruch einlegen
  • Begründung vom Jugendamt einfordern

Fazit

Der Umfang der Lerntherapie wird individuell festgelegt. Meist werden 1–2 Stunden pro Woche bewilligt. Entscheidend ist der dokumentierte Bedarf und die Teilhabegefährdung des Kindes.

Berühmte Persönlichkeiten mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

LRS / Legasthenie

Weltweit

  • Albert Einstein – Schwierigkeiten beim Lesen/Schreiben, später Physik-Genie
  • Tom Cruise – bekannte sich offen zu seiner LRS
  • Steven Spielberg – erst spät diagnostiziert, erfolgreicher Regisseur
  • Keira Knightley – lernte Lesen mit Drehbüchern
  • Orlando Bloom – hatte Schulprobleme durch LRS
  • Whoopi Goldberg – wuchs mit nicht diagnostizierter LRS auf

Deutschland

  • Hans Christian Andersen – Märchendichter mit hoher Wahrscheinlichkeit für LRS
  • Andreas Bourani – Sänger, bekennt sich zur Legasthenie
  • Tim Mälzer – TV-Koch mit ausgeprägter LRS

Dyskalkulie

  • Henry Winkler – Schauspieler und Kinderbuchautor
  • Cher – Pop-Ikone, bekannte sich zur Rechenschwäche
  • Benjamin Zephaniah – britischer Dichter und Aktivist
  • Mary Tyler Moore – Schauspielerin mit Dyskalkulie

ADHS / ADS

Künstler und Kreative

  • Jim Carrey – nutzt ADHS-typische Energie für Comedy
  • Justin Timberlake – öffentlich über ADHS gesprochen
  • Emma Watson – vermutete ADHS
  • Robbie Williams – impulsiv, offen über ADHS
  • Will Smith – sehr energiegeladen, selbstbeschreibung als ADHS-typisch

Wissenschaft und Sport

  • Thomas Edison – Schulverweigerer, wahrscheinlich ADHS
  • Michael Phelps – Olympiasieger mit ADHS-Diagnose

Deutschland

  • Joey Kelly – Musiker, Extremsportler, offen über ADHS
  • Laura Karasek – Autorin, öffentlich über ihre ADHS-Diagnose gesprochen

Fazit

Viele erfolgreiche Menschen hatten mit Lernstörungen zu kämpfen – und dennoch Außergewöhnliches erreicht. Ihre Geschichten machen Mut: Mit der richtigen Förderung und Akzeptanz kann aus einer Lernstörung eine besondere Stärke werden.

Besondere Fähigkeiten von Kindern mit ADHS

1. Kreativität & Einfallsreichtum

  • Unkonventionelles Denken
  • Lebhafte Vorstellungskraft
  • Stärken in künstlerischen Bereichen (Musik, Theater, Malerei)
  • Neue Perspektiven und Ideen

2. Spontaneität & Humor

  • Ehrlich, direkt, mitreißend
  • Humorvoll und lebendig
  • Impulsgeber in sozialen Gruppen

3. Hohe Energie & Begeisterungsfähigkeit

  • Leidenschaft für interessante Themen
  • Aktiv und bewegungsfreudig
  • Große Ausdauer bei Motivation

4. Schnelles Denken & Situationswahrnehmung

  • Blitzschnelle Auffassungsgabe
  • Intuitive soziale Wahrnehmung
  • Spontane Problemlösungsfähigkeiten

5. Empathie & Gerechtigkeitssinn

  • Großes Mitgefühl
  • Hilfsbereitschaft
  • Sensibilität für Fairness und Ungerechtigkeit

6. Starke Interessen & Spezialwissen

  • Hyperfokus auf Lieblingsthemen
  • Tiefes Detailwissen
  • Entwicklung von Fachstärken

Fazit

Kinder mit ADHS verfügen über zahlreiche Stärken: Kreativität, Energie, Empathie und schnelle Auffassungsgabe. Diese Potenziale werden oft übersehen, wenn der Blick nur auf Defizite gerichtet ist. Mit dem richtigen Umfeld können sie ihre Fähigkeiten voll entfalten.

Verhältnis von Intelligenz zu ADHS, LRS und Dyskalkulie

Grundsatz

ADHS, LRS und Dyskalkulie sind keine Zeichen von mangelnder Intelligenz. Kinder mit diesen Störungen können durchschnittlich oder sogar hochbegabt sein.

1. LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

  • Eine Teilleistungsstörung unabhängig vom IQ
  • Viele Kinder mit LRS haben hohe sprachliche oder kreative Fähigkeiten
  • Früher wurde eine IQ-Diskrepanz zur Diagnose herangezogen – heute überholt
  • Diagnose möglich auch bei durchschnittlicher Intelligenz und isolierter Schwäche im Lesen/Schreiben

2. Dyskalkulie (Rechenschwäche)

  • Rechenprobleme treten unabhängig von der allgemeinen Intelligenz auf
  • Gute Leistungen in anderen Bereichen (Sprache, Musik, Kunst) möglich
  • Keine Lernbehinderung, sondern eine isolierte Störung der mathematischen Verarbeitung

3. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

  • Kommt in allen Intelligenzbereichen vor
  • Viele betroffene Kinder sind kreativ, ideenreich, blitzschnell denkend
  • Leistungsprobleme entstehen durch Aufmerksamkeitsdefizite, nicht durch mangelndes Können
  • Hochbegabte Kinder mit ADHS gelten oft als „Underachiever“

Zusammenfassungstabelle

Störung Zusammenhang zur Intelligenz
LRS unabhängig; tritt bei normaler bis hoher Intelligenz auf
Dyskalkulie unabhängig; Teilleistungsstörung, keine Lernbehinderung
ADHS unabhängig; betrifft Aufmerksamkeit, nicht Intellekt

Fazit

Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie sind nicht weniger intelligent. Sie benötigen gezielte Förderung, die ihren individuellen Stärken und Schwächen gerecht wird. Hohe Intelligenz kann Schwierigkeiten kompensieren, aber auch dazu führen, dass Störungen erst spät erkannt werden.