Rechte von Eltern bei Kindern mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

1. Recht auf Bildung und Chancengleichheit

  • Verankert im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Anspruch auf individuelle Förderung und diskriminierungsfreien Schulzugang
  • Recht auf Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem

2. Recht auf Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit bei Prüfungen
  • Mündliche Prüfungsform statt schriftlich
  • Hilfsmittel wie Computer oder Vorleseprogramme
  • Keine Bewertung der Rechtschreibung (bei LRS)
  • Strukturhilfen für Kinder mit ADHS

Beantragung meist mit ärztlicher oder therapeutischer Stellungnahme.

3. Recht auf Diagnostik und Beratung

  • Zugang zu schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Transparenz bei Testungen und Gutachten
  • Teilnahme an Förderplangesprächen und Schulhilfekonferenzen

4. Recht auf Mitbestimmung und Information

  • Eltern dürfen Förderanträge stellen
  • Mitspracherecht bei Schulwahl und Fördermaßnahmen
  • Anspruch auf umfassende schulische Information

5. Recht auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS mit starker Belastung)
  • Finanzierung von Lerntherapie, Schulbegleitung oder Teilhabeleistungen
  • Antrag beim Jugendamt mit ärztlichem Gutachten

6. Recht auf Schulbegleitung (§112 SGB IX / §35a SGB VIII)

  • Bei starkem Unterstützungsbedarf (z. B. durch ADHS)
  • Begleitung im Unterricht zur Strukturierung und sozialen Unterstützung

7. Recht auf sonderpädagogische Förderung

  • Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Mitbestimmung beim Förderort (Regelschule oder Förderschule)

8. Recht auf finanzielle Entlastung

  • Therapiekosten ggf. steuerlich absetzbar
  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
  • Erstattung von Fahrtkosten oder Hilfsmitteln

Fazit

Eltern haben weitreichende Rechte zur Förderung und Unterstützung ihrer Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie. Diese müssen aktiv eingefordert und ggf. fachlich begleitet werden.