Staatliche Fördermöglichkeiten bei LRS, ADHS und Dyskalkulie

1. Schulische Förderung

Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit
  • Verzicht auf Rechtschreibbewertung
  • Mündliche Prüfungsalternativen
  • Technische Hilfsmittel
  • Strukturierte Lernumgebung

Individuelle Förderung

  • Förderpläne und Förderstunden
  • Sonderpädagogische Unterstützung
  • Schulbegleitung (z. B. bei ADHS)

Inklusive Beschulung

  • Vorrang vor Förderschule (Ausnahme bei hohem Unterstützungsbedarf)

2. Finanzielle Unterstützung

Lerntherapie nach §35a SGB VIII

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS, LRS mit Folgeproblemen)
  • Antrag beim Jugendamt
  • Nachweis durch psychologische/ärztliche Diagnostik

Eingliederungshilfe (§53ff. SGB XII / SGB IX)

  • Bei erheblicher Teilhabeeinschränkung
  • Antrag über Sozialamt oder Inklusionsamt
  • Finanzierung von Schulbegleitung, Hilfsmitteln, Therapie

Steuerliche Entlastung

  • Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen

3. Beratung und Unterstützung

  • Schulpsychologische Dienste
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Jugendamt (z. B. Hilfeplanung bei §35a SGB VIII)

Unterschiede nach Bundesland

  • Umsetzung variiert je nach Schulgesetz
  • Frühzeitiger Austausch mit Schule, Einholen von Diagnosen empfohlen
Bereich Förderung möglich bei Beantragt bei Beispiele
Nachteilsausgleich Schule LRS, ADHS, Dyskalkulie Schule Zeitverlängerung, Hilfsmittel, mündliche Prüfung
Lerntherapie §35a SGB VIII ADHS, LRS, Dyskalkulie Jugendamt Finanzierung von Lerntherapie bei seelischer Belastung
Eingliederungshilfe schweres ADHS etc. Sozial-/Inklusionsamt Schulbegleitung, Therapiehilfen
Steuererleichterung Alle Finanzamt Außergewöhnliche Belastungen

Fazit

Es bestehen zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote für Kinder mit LRS, ADHS oder Dyskalkulie – schulisch, therapeutisch und finanziell. Die Beantragung hängt vom Einzelfall und der Diagnose ab.

Umfang der Lerntherapie bei Bewilligung durch das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Grundlage

Kinder mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, um ihre gesellschaftliche und schulische Teilhabe zu sichern – dazu kann eine Lerntherapie gehören.

Wöchentlicher Umfang – Richtwerte aus der Praxis

Üblich

  • 1 bis 2 Sitzungen pro Woche à 45–60 Minuten

Häufig bewilligt

  • 1 x 60 Minuten pro Woche
  • oder 2 x 45 Minuten pro Woche

In besonders schweren Fällen

  • 2 x 60 Minuten pro Woche möglich (z. B. bei kombinierter LRS und ADHS)

Zusätzliche Leistungen

  • Regelmäßige Elterngespräche (monatlich oder nach Bedarf)
  • Schulkooperation: Abstimmung mit Lehrkräften oder Schulpsychologie

Grundlage der Entscheidung

  • Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII
  • Ärztliches oder psychologisches Gutachten
  • Stellungnahme einer lerntherapeutischen Fachkraft

Hinweise für Eltern

  • Auf eine fachlich fundierte Einschätzung achten
  • Konkrete Angaben zur Stundenanzahl im Hilfeplan fordern
  • Bei unzureichender Bewilligung Widerspruch einlegen
  • Begründung vom Jugendamt einfordern

Fazit

Der Umfang der Lerntherapie wird individuell festgelegt. Meist werden 1–2 Stunden pro Woche bewilligt. Entscheidend ist der dokumentierte Bedarf und die Teilhabegefährdung des Kindes.

Wie läuft eine Lerntherapie ab?

1. Diagnose- und Planungsphase

Ziel: Klärung der Lernproblematik und Zielsetzung

  • Erstgespräch mit Eltern (und Kind)
  • Analyse von Schulunterlagen, Lehrerrückmeldungen
  • Durchführung von Lese-, Rechtschreib- oder Rechentests
  • Beobachtung des Lernverhaltens
  • Erstellung eines individuellen Förderplans

2. Therapiephase – Individuelle Förderung

Ziel: Aufbau von Kompetenzen, Abbau von Blockaden

  • Einzelsitzungen (meist 1–2x pro Woche à 45–60 Minuten)
  • Fachliche Förderung (z. B. Lautanalyse, Rechenstrategien)
  • Multisensorisches Lernen (visuell, auditiv, motorisch)
  • Training überfachlicher Fähigkeiten (Konzentration, Selbstorganisation)
  • Aufbau von Motivation und Selbstwert
  • Regelmäßige Elterngespräche
  • Ggf. Zusammenarbeit mit Schule (mit Einwilligung)

3. Evaluations- und Abschlussphase

Ziel: Bewertung des Fortschritts und weiterer Bedarf

  • Vergleich Anfangs-/Endstand (Tests, Beobachtungen)
  • Gespräche mit Eltern und Kind
  • Empfehlung weiterer Maßnahmen
  • Dokumentation für Jugendamt oder Schule (wenn nötig)

Dauer

  • Meist 6 Monate bis 2 Jahre
  • Abhängig von Problemlage, Regelmäßigkeit, Entwicklung und Zusammenarbeit

Fazit

Lerntherapie ist ein individueller, mehrschrittiger Prozess, der schulisches Lernen mit emotionaler Unterstützung verbindet. Sie hilft Kindern, Lernfreude zurückzugewinnen und selbstwirksam zu handeln.

Was ist Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine individuelle, ganzheitliche Förderung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im schulischen Lernen, insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen. Anders als reine Nachhilfe zielt Lerntherapie nicht nur auf die Vermittlung von Lerninhalten ab, sondern setzt tiefer an – bei den Ursachen der Lernprobleme, den emotionalen Begleiterscheinungen und der Persönlichkeit des Kindes.

Sie wird häufig bei Lernstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), Legasthenie, Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder Konzentrationsproblemen eingesetzt und kann auch Kinder mit AD(H)S, Schulangst oder mangelndem Selbstwertgefühl unterstützen.

Zielsetzung und Prinzipien
Ziel der Lerntherapie ist es, die Lernvoraussetzungen des Kindes zu verbessern, seine Lernfreude zu stärken und ihm Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen es den schulischen Anforderungen wieder mit mehr Selbstvertrauen begegnen kann. Dabei werden sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Faktoren berücksichtigt.

Zentrale Prinzipien sind:

  • Individuelle Diagnostik und Förderplanung
  • Beziehungsorientierung: Vertrauen und Sicherheit schaffen
  • Stärkenorientiertes Arbeiten: Ressourcen aktivieren
  • Verzahnung von Förderung und Lebenswelt: Eltern und Schule einbinden

Methoden und Vorgehensweise
Lerntherapeut:innen arbeiten mit einer Vielzahl methodischer Ansätze aus der Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Sprachtherapie. Dabei kommen z. B. zum Einsatz:

  • Spielerische und kreative Übungen
  • Multisensorische Lernangebote (z. B. Hören, Sehen, Fühlen)
  • Strategietraining zur Förderung der Selbststeuerung
  • Verhaltenstherapeutische Elemente, z. B. zur Reduktion von Schulangst
  • Systematische Aufarbeitung von Grundlagenwissen in Deutsch und Mathematik

Der Therapieprozess ist dialogisch, flexibel und wird regelmäßig evaluiert.

Für wen ist Lerntherapie geeignet?
Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen schulische Fördermaßnahmen nicht ausreichen. Typische Indikationen sind:

  • Anhaltende Lese-Rechtschreibprobleme trotz Übung
  • Rechenschwäche, z. B. fehlendes Mengenverständnis
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden im Zusammenhang mit der Schule
  • Motivationsverlust und geringes Selbstwertgefühl

Auch Eltern, die Unterstützung im Umgang mit schulischen Krisen oder Unsicherheiten brauchen, profitieren oft durch begleitende Gespräche mit Lerntherapeut:innen.

Unterschied zur Nachhilfe
Ein entscheidender Unterschied zur Nachhilfe liegt im Ansatz: Während Nachhilfe an den aktuellen Unterrichtsinhalten ansetzt, setzt Lerntherapie an den Ursachen der Lernprobleme an. Ziel ist nicht das kurzfristige Bestehen einer Klassenarbeit, sondern die nachhaltige Förderung der Lernentwicklung und die Stärkung der Persönlichkeit.

Fazit
Lerntherapie bietet einen wertvollen Raum, in dem Kinder und Jugendliche ihre Lernblockaden überwinden und wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnen können. Sie verbindet Fachwissen mit Empathie und trägt dazu bei, dass schulisches Lernen wieder mit positiven Erlebnissen verknüpft wird – ein Gewinn für Kinder, Eltern und Schule.