Grundlage
Kinder mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, um ihre gesellschaftliche und schulische Teilhabe zu sichern – dazu kann eine Lerntherapie gehören.
Wöchentlicher Umfang – Richtwerte aus der Praxis
Üblich
- 1 bis 2 Sitzungen pro Woche à 45–60 Minuten
Häufig bewilligt
- 1 x 60 Minuten pro Woche
- oder 2 x 45 Minuten pro Woche
In besonders schweren Fällen
- 2 x 60 Minuten pro Woche möglich (z. B. bei kombinierter LRS und ADHS)
Zusätzliche Leistungen
- Regelmäßige Elterngespräche (monatlich oder nach Bedarf)
- Schulkooperation: Abstimmung mit Lehrkräften oder Schulpsychologie
Grundlage der Entscheidung
- Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII
- Ärztliches oder psychologisches Gutachten
- Stellungnahme einer lerntherapeutischen Fachkraft
Hinweise für Eltern
- Auf eine fachlich fundierte Einschätzung achten
- Konkrete Angaben zur Stundenanzahl im Hilfeplan fordern
- Bei unzureichender Bewilligung Widerspruch einlegen
- Begründung vom Jugendamt einfordern
Fazit
Der Umfang der Lerntherapie wird individuell festgelegt. Meist werden 1–2 Stunden pro Woche bewilligt. Entscheidend ist der dokumentierte Bedarf und die Teilhabegefährdung des Kindes.
