Staatliche Fördermöglichkeiten bei LRS, ADHS und Dyskalkulie

1. Schulische Förderung

Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit
  • Verzicht auf Rechtschreibbewertung
  • Mündliche Prüfungsalternativen
  • Technische Hilfsmittel
  • Strukturierte Lernumgebung

Individuelle Förderung

  • Förderpläne und Förderstunden
  • Sonderpädagogische Unterstützung
  • Schulbegleitung (z. B. bei ADHS)

Inklusive Beschulung

  • Vorrang vor Förderschule (Ausnahme bei hohem Unterstützungsbedarf)

2. Finanzielle Unterstützung

Lerntherapie nach §35a SGB VIII

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS, LRS mit Folgeproblemen)
  • Antrag beim Jugendamt
  • Nachweis durch psychologische/ärztliche Diagnostik

Eingliederungshilfe (§53ff. SGB XII / SGB IX)

  • Bei erheblicher Teilhabeeinschränkung
  • Antrag über Sozialamt oder Inklusionsamt
  • Finanzierung von Schulbegleitung, Hilfsmitteln, Therapie

Steuerliche Entlastung

  • Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen

3. Beratung und Unterstützung

  • Schulpsychologische Dienste
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Jugendamt (z. B. Hilfeplanung bei §35a SGB VIII)

Unterschiede nach Bundesland

  • Umsetzung variiert je nach Schulgesetz
  • Frühzeitiger Austausch mit Schule, Einholen von Diagnosen empfohlen
Bereich Förderung möglich bei Beantragt bei Beispiele
Nachteilsausgleich Schule LRS, ADHS, Dyskalkulie Schule Zeitverlängerung, Hilfsmittel, mündliche Prüfung
Lerntherapie §35a SGB VIII ADHS, LRS, Dyskalkulie Jugendamt Finanzierung von Lerntherapie bei seelischer Belastung
Eingliederungshilfe schweres ADHS etc. Sozial-/Inklusionsamt Schulbegleitung, Therapiehilfen
Steuererleichterung Alle Finanzamt Außergewöhnliche Belastungen

Fazit

Es bestehen zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote für Kinder mit LRS, ADHS oder Dyskalkulie – schulisch, therapeutisch und finanziell. Die Beantragung hängt vom Einzelfall und der Diagnose ab.

Was ist ein Nachteilsausgleich in der Schule?

Ein Nachteilsausgleich ist eine schulische Maßnahme, die Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen – z. B. bei LRS, Dyskalkulie oder AD(H)S – gleichberechtigte Lern- und Leistungsmöglichkeiten bieten soll. Ziel ist es, Benachteiligungen auszugleichen, nicht aber Leistungen zu verändern oder zu „belohnen“.

Ziel des Nachteilsausgleichs

  • Schaffung fairer Rahmenbedingungen für betroffene Schüler:innen
  • Kein Ausgleich von Defiziten, sondern Ausgleich der durch eine Beeinträchtigung entstehenden Nachteile
  • Lernziele bleiben unverändert

Rechtliche Grundlage

  • Schulgesetze der Bundesländer
  • Grundgesetz (Chancengleichheit)
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Zielgruppen

  • Kinder mit Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
  • Dyskalkulie
  • ADHS / ADS
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen

Typische Maßnahmen

Zeitliche Anpassung

  • Verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten
  • Eingebaute Pausen

Prüfungsanpassung

  • Vorlesen von Aufgabenstellungen
  • Mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise
  • Verwendung technischer Hilfsmittel (Laptop, Vorleseprogramme)

Inhaltliche Anpassung

  • Rechtschreibleistung wird nicht bewertet (z. B. bei LRS) – in ALLEN Fächern (auch Fremdsprachen)
  • Vereinfachte Aufgabenstellungen

Organisatorische Unterstützung

  • Einzelsitzplatz
  • Schulassistenz oder strukturierte Lernumgebung

Was ist kein Nachteilsausgleich?

  • Keine Notenerleichterung
  • Kein Verzicht auf Leistungsnachweise
  • Kein „Bonus“ für betroffene Kinder

Antrag und Umsetzung

  • Antrag durch Eltern
  • Prüfung durch Schulleitung oder schulpsychologischen Dienst
  • Festlegung individueller Maßnahmen im Förderplan
  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern

Fazit

Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument für gerechte Bildung. Er stellt sicher, dass Schüler:innen trotz Beeinträchtigung ihr Potenzial unter fairen Bedingungen entfalten können – ohne bevorzugt oder benachteiligt zu werden.