Staatliche Fördermöglichkeiten bei LRS, ADHS und Dyskalkulie

1. Schulische Förderung

Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit
  • Verzicht auf Rechtschreibbewertung
  • Mündliche Prüfungsalternativen
  • Technische Hilfsmittel
  • Strukturierte Lernumgebung

Individuelle Förderung

  • Förderpläne und Förderstunden
  • Sonderpädagogische Unterstützung
  • Schulbegleitung (z. B. bei ADHS)

Inklusive Beschulung

  • Vorrang vor Förderschule (Ausnahme bei hohem Unterstützungsbedarf)

2. Finanzielle Unterstützung

Lerntherapie nach §35a SGB VIII

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS, LRS mit Folgeproblemen)
  • Antrag beim Jugendamt
  • Nachweis durch psychologische/ärztliche Diagnostik

Eingliederungshilfe (§53ff. SGB XII / SGB IX)

  • Bei erheblicher Teilhabeeinschränkung
  • Antrag über Sozialamt oder Inklusionsamt
  • Finanzierung von Schulbegleitung, Hilfsmitteln, Therapie

Steuerliche Entlastung

  • Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen

3. Beratung und Unterstützung

  • Schulpsychologische Dienste
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Jugendamt (z. B. Hilfeplanung bei §35a SGB VIII)

Unterschiede nach Bundesland

  • Umsetzung variiert je nach Schulgesetz
  • Frühzeitiger Austausch mit Schule, Einholen von Diagnosen empfohlen
Bereich Förderung möglich bei Beantragt bei Beispiele
Nachteilsausgleich Schule LRS, ADHS, Dyskalkulie Schule Zeitverlängerung, Hilfsmittel, mündliche Prüfung
Lerntherapie §35a SGB VIII ADHS, LRS, Dyskalkulie Jugendamt Finanzierung von Lerntherapie bei seelischer Belastung
Eingliederungshilfe schweres ADHS etc. Sozial-/Inklusionsamt Schulbegleitung, Therapiehilfen
Steuererleichterung Alle Finanzamt Außergewöhnliche Belastungen

Fazit

Es bestehen zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote für Kinder mit LRS, ADHS oder Dyskalkulie – schulisch, therapeutisch und finanziell. Die Beantragung hängt vom Einzelfall und der Diagnose ab.

Sind LRS, Dyskalkulie und ADHS Behinderungen?

Die Frage, ob LRS, Dyskalkulie und ADHS als Behinderungen gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den Kontext (medizinisch, rechtlich, pädagogisch) und die individuelle Ausprägung an.

Medizinisch-fachlich

  • LRS, Dyskalkulie und ADHS gelten als Teilleistungs- oder Entwicklungsstörungen.
  • Sie sind keine Behinderungen im klassischen Sinn.
  • Betroffene Kinder sind oft in anderen Bereichen altersgerecht oder überdurchschnittlich entwickelt.

Rechtlich (nach § 2 SGB IX)

  • Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.
  • ADHS kann als seelische Behinderung anerkannt werden – v. a. bei starker Ausprägung.
  • Auch LRS und Dyskalkulie können im Einzelfall als Behinderung gelten, wenn sie schwerwiegende Teilhabeeinschränkungen verursachen.
  • Es erfolgt eine individuelle Prüfung, keine automatische Anerkennung.

Schule und Bildung

  • Unabhängig von einer „Behinderung“ erhalten betroffene Kinder schulische Unterstützung.
  • Anspruch auf Nachteilsausgleich, Förderpläne, ggf. sonderpädagogische Förderung.
  • Teil des inklusiven Bildungssystems.

Fazit

LRS, Dyskalkulie und ADHS sind keine Behinderungen im engeren Sinne. In schwerwiegenden Fällen können sie jedoch rechtlich als Behinderung anerkannt werden, wenn die Teilhabe am Leben erheblich beeinträchtigt ist.

Übersicht

Störung Medizinisch Behinderung? Rechtlich evtl. Behinderung? Förderbedarf in Schule?
LRS Nein Im Einzelfall: Ja Ja
Dyskalkulie Nein Im Einzelfall: Ja Ja
ADHS Nein Häufig: Ja (seelisch) Ja

Treten ADHS, LRS und Dyskalkulie auch gemeinsam auf?

ADHS, LRS und Dyskalkulie treten häufig nicht isoliert, sondern in Kombinationen auf. Viele betroffene Kinder leiden unter mehreren dieser Störungen gleichzeitig – man spricht dabei von Komorbidität. Diese Mehrfachbetroffenheit stellt für Diagnostik, Förderung und Alltag eine besondere Herausforderung dar.

Komorbidität: Was bedeutet das?

Komorbidität bezeichnet das gleichzeitige Vorliegen mehrerer Störungen oder Erkrankungen bei einer Person.

Bei ADHS, LRS und Dyskalkulie ist dies häufig der Fall, weil

  • sie neurobiologisch verwandt sind (z. B. exekutive Funktionen, Arbeitsgedächtnis, Aufmerksamkeit)
  • sie sich gegenseitig verstärken können
  • sie in einer kritischen Entwicklungsphase (Schuleintritt) diagnostiziert werden

Häufige Kombinationen

Kombination Vorkommen (geschätzt)
ADHS + LRS 25–40 % der Kinder mit ADHS
ADHS + Dyskalkulie 15–30 % der Kinder mit ADHS
LRS + Dyskalkulie 20–30 % bei Lese- oder Rechenstörung
ADHS + LRS + Dyskalkulie (Triple) 10–15 % bei schweren Ausprägungen

Diese Werte sind Richtwerte – genaue Häufigkeiten variieren je nach Diagnosekriterien, Alter und Studiendesign.

Erklärungsansätze für Mehrfachdiagnosen

  • Aufmerksamkeitsdefizite wirken sich auf alle Lernprozesse aus
  • Exekutive Dysfunktionen sind bei allen drei Störungen beeinträchtigt
  • Sprachverarbeitungsprobleme erschweren Lesen und Rechnen
  • Genetische und neurologische Risikofaktoren überschneiden sich

Folgen für die Praxis

1. Diagnostik

  • Mehrdimensionale Tests erforderlich
  • Keine vorschnellen Zuschreibungen

2. Förderung & Therapie

  • Kombination aus Verhaltenstherapie und Lerntherapie
  • Angepasste, individuelle Förderung notwendig

3. Schule & Nachteilsausgleich

  • Anspruch auf verschiedene Unterstützungsformen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich

Fazit

ADHS, LRS und Dyskalkulie treten oft gemeinsam auf. Komorbide Verläufe sind die Regel, nicht die Ausnahme. Eine ganzheitliche Diagnostik und integrative Förderung sind entscheidend, um betroffene Kinder wirksam zu unterstützen – schulisch, therapeutisch und sozial.

Was ist ein Nachteilsausgleich in der Schule?

Ein Nachteilsausgleich ist eine schulische Maßnahme, die Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen – z. B. bei LRS, Dyskalkulie oder AD(H)S – gleichberechtigte Lern- und Leistungsmöglichkeiten bieten soll. Ziel ist es, Benachteiligungen auszugleichen, nicht aber Leistungen zu verändern oder zu „belohnen“.

Ziel des Nachteilsausgleichs

  • Schaffung fairer Rahmenbedingungen für betroffene Schüler:innen
  • Kein Ausgleich von Defiziten, sondern Ausgleich der durch eine Beeinträchtigung entstehenden Nachteile
  • Lernziele bleiben unverändert

Rechtliche Grundlage

  • Schulgesetze der Bundesländer
  • Grundgesetz (Chancengleichheit)
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Zielgruppen

  • Kinder mit Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
  • Dyskalkulie
  • ADHS / ADS
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen

Typische Maßnahmen

Zeitliche Anpassung

  • Verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten
  • Eingebaute Pausen

Prüfungsanpassung

  • Vorlesen von Aufgabenstellungen
  • Mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise
  • Verwendung technischer Hilfsmittel (Laptop, Vorleseprogramme)

Inhaltliche Anpassung

  • Rechtschreibleistung wird nicht bewertet (z. B. bei LRS) – in ALLEN Fächern (auch Fremdsprachen)
  • Vereinfachte Aufgabenstellungen

Organisatorische Unterstützung

  • Einzelsitzplatz
  • Schulassistenz oder strukturierte Lernumgebung

Was ist kein Nachteilsausgleich?

  • Keine Notenerleichterung
  • Kein Verzicht auf Leistungsnachweise
  • Kein „Bonus“ für betroffene Kinder

Antrag und Umsetzung

  • Antrag durch Eltern
  • Prüfung durch Schulleitung oder schulpsychologischen Dienst
  • Festlegung individueller Maßnahmen im Förderplan
  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern

Fazit

Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument für gerechte Bildung. Er stellt sicher, dass Schüler:innen trotz Beeinträchtigung ihr Potenzial unter fairen Bedingungen entfalten können – ohne bevorzugt oder benachteiligt zu werden.

Welche Schulform ist die richtige für ein Kind mit Dyskalkulie?

Dyskalkulie ist eine Teilleistungsstörung im Bereich des Rechnens, keine generelle Lernbehinderung. Kinder mit Dyskalkulie sind meist normal intelligent und sollen möglichst in der Regelschule lernen – mit gezielter Förderung.

Geeignete Schulformen

1. Regelschule (Grundschule, Gemeinschaftsschule, Realschule, Gymnasium)

Geeignet, wenn

  • Das Kind in anderen Fächern altersgemäß mitkommt
  • Mathematische Probleme gezielt gefördert werden
  • Nachteilsausgleich und Förderunterricht möglich sind

Wichtige Maßnahmen

  • Kein Punkteabzug bei Rechenfehlern in Textaufgaben (Nachteilsausgleich)
  • Förderunterricht Mathematik
  • Aufgabendifferenzierung
  • Zusammenarbeit mit Lerntherapie

2. Förderschule mit Schwerpunkt „Lernen“

Nur bei

  • zusätzlicher allgemeiner Lernbehinderung
  • massiven psychischen Belastungen
  • Scheitern trotz intensiver Förderung in der Regelschule

3. Alternative Schulformen (z. B. Montessori, Waldorf)

Geeignet, wenn

  • das Kind in einem weniger leistungsbetonten Umfeld besser zurechtkommt
  • individuelle Förderung möglich ist

Hinweis: Nicht jede Alternativschule bietet spezielle Dyskalkulie-Förderung – gezielt nachfragen!

Fachliche Unterstützung

  • Diagnostik durch Schulpsycholog:innen, Kinderpsycholog:innen oder SPZ
  • Beantragung einer Lerntherapie über §35a SGB VIII möglich (bei seelischer Belastung)

Fazit

Die Regelschule ist in den meisten Fällen die richtige Schulform – entscheidend ist, ob dort gezielte Förderung, Nachteilsausgleich und Verständnis geboten werden. Wichtig ist die individuelle Anpassung – nicht die Schulart an sich.

Wie können Eltern und Lehrkräfte ADHS, Dyskalkulie oder LRS erkennen?

Frühzeitiges Erkennen von Lernstörungen ist entscheidend. Eltern und Lehrkräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Beobachtung und Einleitung von Fördermaßnahmen.

1. ADHS – Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

Unaufmerksamkeit

  • Kind wirkt zerstreut, hört nicht zu, verliert Dinge
  • Schwierigkeiten beim Organisieren von Aufgaben

Hyperaktivität

  • Zappeln, ständiges Aufstehen, Rededrang

Impulsivität

  • Platzt mit Antworten heraus, unterbricht andere

Beobachtbar durch

  • Konzentrationsprobleme bei Hausaufgaben
  • Wutausbrüche, geringe Selbstkontrolle

2. Dyskalkulie – Rechenschwäche

Frühe Anzeichen

  • Kein Mengenverständnis, unsicheres Zählen
  • Fingerzählen bleibt lange bestehen

In der Schule

  • Rechenzeichen werden verwechselt
  • Kein Verständnis für Rechenwege oder Zahlenräume
  • Schwierigkeiten mit Textaufgaben, Uhrzeit, Geld

3. LRS – Lese-Rechtschreib-Schwäche

Lesen

  • Langsam, stockend, auslassend
  • Geringes Textverständnis trotz Lesefluss

Schreiben

  • Viele Rechtschreibfehler
  • Verwechslung von Buchstaben (b/d, ei/ie)
  • Keine Regelanwendung trotz Übung

Verhalten

  • Vermeidung von Lesen/Schreiben
  • Frustration, Schulangst, geringes Selbstbild

Was tun bei Verdacht auf ADHS, Dyskalkulie oder LRS?

Eltern

  • Gespräch mit Lehrkraft oder Schulsozialarbeit
  • Dokumentation und Beobachtungen sammeln
  • Kontakt zu Schulpsycholog:innen oder Lerntherapie
  • Diagnostik bei Facharzt oder SPZ

Lehrkräfte

  • Auffälligkeiten dokumentieren
  • Eltern informieren
  • Binnendifferenzierung anbieten
  • Schulinterne Fördermaßnahmen einleiten

Fazit

Bei anhaltenden Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten ist eine fachliche Abklärung wichtig. Frühzeitige Unterstützung verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn und stärkt das Selbstvertrauen des Kindes.

Wie und durch wen wird Dyskalkulie diagnostiziert?

Wer darf Dyskalkulie diagnostizieren?

  • Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder/Jugendliche)
  • Kinder- und Jugendpsycholog:innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Schulpsychologische Dienste (regional verschieden)
  • Lerntherapeut:innen (nicht immer rechtlich anerkannt)

Ablauf der Diagnostik

1. Anamnese

  • Schulverlauf, Entwicklung, familiäre Vorbelastungen
  • Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen

2. Standardisierte Rechentests

  • Erfassen Mengenverständnis, Rechenstrategien, Grundrechenarten
  • Beispiele: DEMAT, ZAREKI, HRT, KRT

3. Intelligenzdiagnostik (empfohlen)

  • Abgrenzung von allgemeiner Lernbehinderung
  • Nur bei durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz liegt eine Dyskalkulie vor

4. Ausschluss anderer Ursachen

  • Seh-/Hörstörungen, Schulversäumnisse, emotionale Belastung
  • Hochbegabung kann Probleme maskieren

5. ICD-Kriterien

  • Deutliche Rechenschwäche seit früher Schulzeit
  • Leistung mind. 1–1,5 Standardabweichungen unter dem Altersdurchschnitt
  • Nicht durch schlechte Schulbildung erklärbar

Wann testen?

  • Ab Ende der 2. Klasse sinnvoll
  • Wenn grundlegende Rechenfähigkeiten trotz Übung fehlen

Folgen der Diagnose

  • Anspruch auf Nachteilsausgleich
  • Zugang zu Lerntherapie
  • Kostenübernahme über §35a SGB VIII (bei seelischer Belastung)
  • Erleichterung für Kind und Familie durch Anerkennung

Fazit

Dyskalkulie wird standardisiert von psychologisch qualifizierten Fachkräften diagnostiziert. Die Diagnose ist Voraussetzung für gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung.

Warum werden Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie so oft auf Förderschulen „abgeschoben“?

Kinder mit Lern- oder Entwicklungsstörungen landen häufig nicht wegen mangelnder Intelligenz auf Förderschulen, sondern aufgrund struktureller Defizite im Bildungssystem.

1. Mangel an schulischen Ressourcen

  • Überlastung der Lehrkräfte
  • Fehlende Fortbildungen zu Lernstörungen
  • Kein systematischer Förderunterricht für LRS oder Dyskalkulie
  • Unzureichende Umsetzung von Nachteilsausgleichen

2. Überforderung und Schutzmechanismen

  • Kinder mit ADHS werden oft als „Störenfriede“ erlebt
  • Kinder mit LRS/Dyskalkulie ziehen sich zurück oder verweigern Aufgaben
  • Schulen reagieren leider oft mit Auslagerung statt Integration

3. Systemlogik und Etikettierung

  • Förderbedarf wird als Voraussetzung für Hilfe gesehen
  • Diagnosen führen zu Zuweisung in Förderschwerpunkte
  • Förderschulen dienen als Entlastung für das System

4. Eltern unter Druck

  • Eltern stimmen dem Wechsel oft nicht freiwillig zu
  • Sie hoffen auf kleinere Klassen und mehr Förderung
  • Oft besteht das Gefühl: „Es bleibt keine andere Wahl“

5. Stigmatisierung und Benachteiligung

  • Kinder gelten als „nicht tragbar“ für die Regelklasse
  • Förderschulen bedeuten soziale Trennung
  • Inklusion ist gesetzlich gewünscht, aber nicht flächendeckend umgesetzt

Fazit

Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie brauchen keine Ausgrenzung, sondern gezielte Unterstützung. Der Weg zur Förderschule ist oft das Ergebnis systemischer Schwächen – nicht persönlicher Unfähigkeit. Ein inklusives Schulsystem mit passenden Ressourcen wäre die bessere Antwort.

Welche Ausbildung erhalten Lehrkräfte, um ADHS, LRS oder Dyskalkulie zu erkennen?

1. Lehramtsstudium

  • Grundkenntnisse in Pädagogischer Psychologie
  • Einführung in Lern- und Verhaltensstörungen
  • Grundlagen zu ADHS, LRS und Dyskalkulie
  • Keine therapeutische oder tiefgreifende Diagnostik-Ausbildung

2. Sonderpädagogisches Lehramt

  • Vertiefte Kenntnisse in Diagnostik und Förderung
  • Spezifische Ausbildung zu Teilleistungsstörungen
  • Fokus auf Inklusion und individuelle Förderplanung
  • Einsatz in Förder- oder inklusiven Schulen

3. Fort- und Weiterbildungen

  • Schulinterne Fortbildungen, Online-Kurse, Zertifikatslehrgänge
  • Themen: Erkennen von Symptomen, Umgang, Nachteilsausgleich
  • Zusammenarbeit mit Schulpsychologen und Lerntherapeuten
  • Umfang und Qualität regional unterschiedlich

Problematik

  • Keine bundesweiten Standards für Lehrerbildung zu ADHS, LRS, Dyskalkulie
  • Viele Regelschullehrkräfte fühlen sich unzureichend vorbereitet
  • Bedarf an systematischer Fortbildung und schulischer Unterstützung

Fazit

Lehrkräfte sind keine Diagnostiker, aber wichtige Beobachter. Die Grundlagen werden im Studium vermittelt, weiterführendes Wissen muss berufsbegleitend erworben werden. Eine qualitätsgesicherte Fortbildung ist entscheidend für eine inklusive Schule.

Rechte von Eltern bei Kindern mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

1. Recht auf Bildung und Chancengleichheit

  • Verankert im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Anspruch auf individuelle Förderung und diskriminierungsfreien Schulzugang
  • Recht auf Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem

2. Recht auf Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit bei Prüfungen
  • Mündliche Prüfungsform statt schriftlich
  • Hilfsmittel wie Computer oder Vorleseprogramme
  • Keine Bewertung der Rechtschreibung (bei LRS)
  • Strukturhilfen für Kinder mit ADHS

Beantragung meist mit ärztlicher oder therapeutischer Stellungnahme.

3. Recht auf Diagnostik und Beratung

  • Zugang zu schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Transparenz bei Testungen und Gutachten
  • Teilnahme an Förderplangesprächen und Schulhilfekonferenzen

4. Recht auf Mitbestimmung und Information

  • Eltern dürfen Förderanträge stellen
  • Mitspracherecht bei Schulwahl und Fördermaßnahmen
  • Anspruch auf umfassende schulische Information

5. Recht auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS mit starker Belastung)
  • Finanzierung von Lerntherapie, Schulbegleitung oder Teilhabeleistungen
  • Antrag beim Jugendamt mit ärztlichem Gutachten

6. Recht auf Schulbegleitung (§112 SGB IX / §35a SGB VIII)

  • Bei starkem Unterstützungsbedarf (z. B. durch ADHS)
  • Begleitung im Unterricht zur Strukturierung und sozialen Unterstützung

7. Recht auf sonderpädagogische Förderung

  • Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Mitbestimmung beim Förderort (Regelschule oder Förderschule)

8. Recht auf finanzielle Entlastung

  • Therapiekosten ggf. steuerlich absetzbar
  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
  • Erstattung von Fahrtkosten oder Hilfsmitteln

Fazit

Eltern haben weitreichende Rechte zur Förderung und Unterstützung ihrer Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie. Diese müssen aktiv eingefordert und ggf. fachlich begleitet werden.