Wie und durch wen wird Dyskalkulie diagnostiziert?

Wer darf Dyskalkulie diagnostizieren?

  • Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder/Jugendliche)
  • Kinder- und Jugendpsycholog:innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Schulpsychologische Dienste (regional verschieden)
  • Lerntherapeut:innen (nicht immer rechtlich anerkannt)

Ablauf der Diagnostik

1. Anamnese

  • Schulverlauf, Entwicklung, familiäre Vorbelastungen
  • Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen

2. Standardisierte Rechentests

  • Erfassen Mengenverständnis, Rechenstrategien, Grundrechenarten
  • Beispiele: DEMAT, ZAREKI, HRT, KRT

3. Intelligenzdiagnostik (empfohlen)

  • Abgrenzung von allgemeiner Lernbehinderung
  • Nur bei durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz liegt eine Dyskalkulie vor

4. Ausschluss anderer Ursachen

  • Seh-/Hörstörungen, Schulversäumnisse, emotionale Belastung
  • Hochbegabung kann Probleme maskieren

5. ICD-Kriterien

  • Deutliche Rechenschwäche seit früher Schulzeit
  • Leistung mind. 1–1,5 Standardabweichungen unter dem Altersdurchschnitt
  • Nicht durch schlechte Schulbildung erklärbar

Wann testen?

  • Ab Ende der 2. Klasse sinnvoll
  • Wenn grundlegende Rechenfähigkeiten trotz Übung fehlen

Folgen der Diagnose

  • Anspruch auf Nachteilsausgleich
  • Zugang zu Lerntherapie
  • Kostenübernahme über §35a SGB VIII (bei seelischer Belastung)
  • Erleichterung für Kind und Familie durch Anerkennung

Fazit

Dyskalkulie wird standardisiert von psychologisch qualifizierten Fachkräften diagnostiziert. Die Diagnose ist Voraussetzung für gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung.