Wer darf Dyskalkulie diagnostizieren?
- Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder/Jugendliche)
- Kinder- und Jugendpsycholog:innen
- Kinder- und Jugendpsychiater:innen
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Schulpsychologische Dienste (regional verschieden)
- Lerntherapeut:innen (nicht immer rechtlich anerkannt)
Ablauf der Diagnostik
1. Anamnese
- Schulverlauf, Entwicklung, familiäre Vorbelastungen
- Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen
2. Standardisierte Rechentests
- Erfassen Mengenverständnis, Rechenstrategien, Grundrechenarten
- Beispiele: DEMAT, ZAREKI, HRT, KRT
3. Intelligenzdiagnostik (empfohlen)
- Abgrenzung von allgemeiner Lernbehinderung
- Nur bei durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz liegt eine Dyskalkulie vor
4. Ausschluss anderer Ursachen
- Seh-/Hörstörungen, Schulversäumnisse, emotionale Belastung
- Hochbegabung kann Probleme maskieren
5. ICD-Kriterien
- Deutliche Rechenschwäche seit früher Schulzeit
- Leistung mind. 1–1,5 Standardabweichungen unter dem Altersdurchschnitt
- Nicht durch schlechte Schulbildung erklärbar
Wann testen?
- Ab Ende der 2. Klasse sinnvoll
- Wenn grundlegende Rechenfähigkeiten trotz Übung fehlen
Folgen der Diagnose
- Anspruch auf Nachteilsausgleich
- Zugang zu Lerntherapie
- Kostenübernahme über §35a SGB VIII (bei seelischer Belastung)
- Erleichterung für Kind und Familie durch Anerkennung
Fazit
Dyskalkulie wird standardisiert von psychologisch qualifizierten Fachkräften diagnostiziert. Die Diagnose ist Voraussetzung für gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung.
