Rechte von Eltern bei Kindern mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

1. Recht auf Bildung und Chancengleichheit

  • Verankert im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Anspruch auf individuelle Förderung und diskriminierungsfreien Schulzugang
  • Recht auf Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem

2. Recht auf Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit bei Prüfungen
  • Mündliche Prüfungsform statt schriftlich
  • Hilfsmittel wie Computer oder Vorleseprogramme
  • Keine Bewertung der Rechtschreibung (bei LRS)
  • Strukturhilfen für Kinder mit ADHS

Beantragung meist mit ärztlicher oder therapeutischer Stellungnahme.

3. Recht auf Diagnostik und Beratung

  • Zugang zu schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Transparenz bei Testungen und Gutachten
  • Teilnahme an Förderplangesprächen und Schulhilfekonferenzen

4. Recht auf Mitbestimmung und Information

  • Eltern dürfen Förderanträge stellen
  • Mitspracherecht bei Schulwahl und Fördermaßnahmen
  • Anspruch auf umfassende schulische Information

5. Recht auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS mit starker Belastung)
  • Finanzierung von Lerntherapie, Schulbegleitung oder Teilhabeleistungen
  • Antrag beim Jugendamt mit ärztlichem Gutachten

6. Recht auf Schulbegleitung (§112 SGB IX / §35a SGB VIII)

  • Bei starkem Unterstützungsbedarf (z. B. durch ADHS)
  • Begleitung im Unterricht zur Strukturierung und sozialen Unterstützung

7. Recht auf sonderpädagogische Förderung

  • Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Mitbestimmung beim Förderort (Regelschule oder Förderschule)

8. Recht auf finanzielle Entlastung

  • Therapiekosten ggf. steuerlich absetzbar
  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
  • Erstattung von Fahrtkosten oder Hilfsmitteln

Fazit

Eltern haben weitreichende Rechte zur Förderung und Unterstützung ihrer Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie. Diese müssen aktiv eingefordert und ggf. fachlich begleitet werden.

Umfang der Lerntherapie bei Bewilligung durch das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Grundlage

Kinder mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, um ihre gesellschaftliche und schulische Teilhabe zu sichern – dazu kann eine Lerntherapie gehören.

Wöchentlicher Umfang – Richtwerte aus der Praxis

Üblich

  • 1 bis 2 Sitzungen pro Woche à 45–60 Minuten

Häufig bewilligt

  • 1 x 60 Minuten pro Woche
  • oder 2 x 45 Minuten pro Woche

In besonders schweren Fällen

  • 2 x 60 Minuten pro Woche möglich (z. B. bei kombinierter LRS und ADHS)

Zusätzliche Leistungen

  • Regelmäßige Elterngespräche (monatlich oder nach Bedarf)
  • Schulkooperation: Abstimmung mit Lehrkräften oder Schulpsychologie

Grundlage der Entscheidung

  • Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII
  • Ärztliches oder psychologisches Gutachten
  • Stellungnahme einer lerntherapeutischen Fachkraft

Hinweise für Eltern

  • Auf eine fachlich fundierte Einschätzung achten
  • Konkrete Angaben zur Stundenanzahl im Hilfeplan fordern
  • Bei unzureichender Bewilligung Widerspruch einlegen
  • Begründung vom Jugendamt einfordern

Fazit

Der Umfang der Lerntherapie wird individuell festgelegt. Meist werden 1–2 Stunden pro Woche bewilligt. Entscheidend ist der dokumentierte Bedarf und die Teilhabegefährdung des Kindes.

Berühmte Persönlichkeiten mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie

LRS / Legasthenie

Weltweit

  • Albert Einstein – Schwierigkeiten beim Lesen/Schreiben, später Physik-Genie
  • Tom Cruise – bekannte sich offen zu seiner LRS
  • Steven Spielberg – erst spät diagnostiziert, erfolgreicher Regisseur
  • Keira Knightley – lernte Lesen mit Drehbüchern
  • Orlando Bloom – hatte Schulprobleme durch LRS
  • Whoopi Goldberg – wuchs mit nicht diagnostizierter LRS auf

Deutschland

  • Hans Christian Andersen – Märchendichter mit hoher Wahrscheinlichkeit für LRS
  • Andreas Bourani – Sänger, bekennt sich zur Legasthenie
  • Tim Mälzer – TV-Koch mit ausgeprägter LRS

Dyskalkulie

  • Henry Winkler – Schauspieler und Kinderbuchautor
  • Cher – Pop-Ikone, bekannte sich zur Rechenschwäche
  • Benjamin Zephaniah – britischer Dichter und Aktivist
  • Mary Tyler Moore – Schauspielerin mit Dyskalkulie

ADHS / ADS

Künstler und Kreative

  • Jim Carrey – nutzt ADHS-typische Energie für Comedy
  • Justin Timberlake – öffentlich über ADHS gesprochen
  • Emma Watson – vermutete ADHS
  • Robbie Williams – impulsiv, offen über ADHS
  • Will Smith – sehr energiegeladen, selbstbeschreibung als ADHS-typisch

Wissenschaft und Sport

  • Thomas Edison – Schulverweigerer, wahrscheinlich ADHS
  • Michael Phelps – Olympiasieger mit ADHS-Diagnose

Deutschland

  • Joey Kelly – Musiker, Extremsportler, offen über ADHS
  • Laura Karasek – Autorin, öffentlich über ihre ADHS-Diagnose gesprochen

Fazit

Viele erfolgreiche Menschen hatten mit Lernstörungen zu kämpfen – und dennoch Außergewöhnliches erreicht. Ihre Geschichten machen Mut: Mit der richtigen Förderung und Akzeptanz kann aus einer Lernstörung eine besondere Stärke werden.

Verhältnis von Intelligenz zu ADHS, LRS und Dyskalkulie

Grundsatz

ADHS, LRS und Dyskalkulie sind keine Zeichen von mangelnder Intelligenz. Kinder mit diesen Störungen können durchschnittlich oder sogar hochbegabt sein.

1. LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

  • Eine Teilleistungsstörung unabhängig vom IQ
  • Viele Kinder mit LRS haben hohe sprachliche oder kreative Fähigkeiten
  • Früher wurde eine IQ-Diskrepanz zur Diagnose herangezogen – heute überholt
  • Diagnose möglich auch bei durchschnittlicher Intelligenz und isolierter Schwäche im Lesen/Schreiben

2. Dyskalkulie (Rechenschwäche)

  • Rechenprobleme treten unabhängig von der allgemeinen Intelligenz auf
  • Gute Leistungen in anderen Bereichen (Sprache, Musik, Kunst) möglich
  • Keine Lernbehinderung, sondern eine isolierte Störung der mathematischen Verarbeitung

3. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

  • Kommt in allen Intelligenzbereichen vor
  • Viele betroffene Kinder sind kreativ, ideenreich, blitzschnell denkend
  • Leistungsprobleme entstehen durch Aufmerksamkeitsdefizite, nicht durch mangelndes Können
  • Hochbegabte Kinder mit ADHS gelten oft als „Underachiever“

Zusammenfassungstabelle

Störung Zusammenhang zur Intelligenz
LRS unabhängig; tritt bei normaler bis hoher Intelligenz auf
Dyskalkulie unabhängig; Teilleistungsstörung, keine Lernbehinderung
ADHS unabhängig; betrifft Aufmerksamkeit, nicht Intellekt

Fazit

Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie sind nicht weniger intelligent. Sie benötigen gezielte Förderung, die ihren individuellen Stärken und Schwächen gerecht wird. Hohe Intelligenz kann Schwierigkeiten kompensieren, aber auch dazu führen, dass Störungen erst spät erkannt werden.

Sind LRS, Dyskalkulie oder ADHS heilbar?

LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

    • Nicht heilbar im klassischen Sinn
    • Neurobiologische Teilleistungsstörung
    • Mit gezielter Lerntherapie und Förderung deutliche Verbesserung möglich
    • Gute Kompensation im Erwachsenenalter oft erreichbar

Dyskalkulie (Rechenschwäche)

    • Ebenfalls nicht heilbar
    • Betrifft Mengenverständnis und Zahlenverarbeitung
    • Frühzeitige und spezialisierte Förderung kann deutliche Fortschritte bewirken
    • Alltagsstrategien ermöglichen später oft ein selbstständiges Leben

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

  • Neurobiologische Entwicklungsstörung
  • Lebenslange Begleitung möglich, aber keine „Heilung“
  • Multimodale Therapie (Verhalten, Coaching, ggf. Medikation) kann Symptome stark reduzieren
  • Viele Erwachsene leben erfolgreich mit ADHS dank Strategien und Akzeptanz

Fazit

Keine der drei Störungen ist „heilbar“ im medizinischen Sinn – aber alle sind gut behandelbar.

Frühes Erkennen, Förderung und Verständnis ermöglichen Betroffenen ein erfolgreiches und erfülltes Leben.

Zusammenfassung

Störung Heilbar? Was ist möglich?
LRS Nein Verbesserung, Kompensation, Förderung
Dyskalkulie Nein | Fortschritt durch Therapie, Alltagstricks
ADHS Nein Symptomreduktion durch Therapie, Strategien

Wichtiger als Heilung ist: Förderung, Akzeptanz und Stärken stärken.

Gibt es Medikamente für ADHS, LRS und Dyskalkulie?

ADHS

  • Ja, medikamentöse Behandlung möglich

Häufig eingesetzte Wirkstoffe

  • Methylphenidat (z. B. Ritalin®, Medikinet®)
  • Lisdexamfetamin (z. B. Elvanse®)
  • Atomoxetin (Strattera®)
  • Guanfacin (Intuniv®)
  • Wirken auf Dopamin- und Noradrenalin-Systeme im Gehirn
  • Ziel: Verbesserung von Aufmerksamkeit, Impulskontrolle, Konzentration
  • Medikamente wirken symptomatisch, nicht heilend
  • Bestandteil einer multimodalen Therapie (nicht alleinige Maßnahme)
  • Nur auf ärztliche Verordnung und unter regelmäßiger Kontrolle

LRS

  • Keine medikamentöse Behandlung möglich
  • Neurobiologisch bedingte Störung der Sprachverarbeitung

Behandlung erfolgt durch

  • Lerntherapie
  • Nachteilsausgleich in der Schule
  • Psychologische Unterstützung bei Selbstwertproblemen

Dyskalkulie

  • Keine Medikamente verfügbar
  • Betrifft das Verständnis von Zahlen, Mengen und Rechenstrategien

Behandlung ausschließlich durch

  • Spezialisierte Förderung
  • Lernstrategien und Strukturhilfen
  • Nachteilsausgleich bei schulischer Leistungsbewertung

Fazit

Störung Medikamente möglich? Behandlungsschwerpunkt
ADHS Ja Stimulanzien, multimodale Therapie
LRS Nein Lerntherapie, Förderung, Coaching
Dyskalkulie Nein Lerntherapie, Strukturierung

Nur bei ADHS stehen Medikamente zur Verfügung – und auch dort nur als Teil eines ganzheitlichen Therapiekonzepts. LRS und Dyskalkulie werden lerntherapeutisch behandelt.

Sind Dyskalkulie und LRS Behinderungen?

Ob Dyskalkulie (Rechenstörung) und LRS / Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) als Behinderungen gelten, hängt vom medizinischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext ab. Die Antwort lautet: nicht automatisch, aber unter bestimmten Umständen ja.

Begriffsdefinitionen

Dyskalkulie

  • Spezifische Rechenstörung (ICD-10: F81.2)
  • Betrifft Zahlenverständnis, Rechenoperationen, Zahlenraumorientierung

LRS / Legasthenie

  • Lese-Rechtschreib-Störung (ICD-10: F81.0)
  • Beeinträchtigt Lesen und/oder Schreiben trotz altersgerechter Intelligenz

Rechtlicher Kontext: Sind sie Behinderungen?

Ja, wenn die Störung schwerwiegend und dauerhaft ist, dann können Dyskalkulie und LRS als Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX gelten.

Voraussetzungen

  • Dauerhafte Beeinträchtigung (über 6 Monate)
  • Wesentliche Einschränkung der gesellschaftlichen oder schulischen Teilhabe
  • Ggf. pädagogischer oder medizinischer Förderbedarf

Mögliche Konsequenzen

  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
  • Nachteilsausgleich in der Schule
  • Teilhabeleistungen nach dem SGB IX

Medizinischer Kontext

  • Medizinisch sind LRS und Dyskalkulie Teilleistungsstörungen
  • Folgen der Störung können erhebliche Beeinträchtigungen verursachen

Schulrechtlicher/pädagogischer Kontext

  • In vielen Bundesländern keine Behinderung im Sinne der sonderpädagogischen Förderung
  • Dennoch: Anspruch auf individuelle Förderung und ggf. Nachteilsausgleich
  • In schweren Fällen kann sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen

Beispiel

Ein Kind mit schwerer LRS kann Förderung im Bereich Sprache oder emotionale Entwicklung erhalten

Wichtig zu unterscheiden

Kriterium LRS/Dyskalkulie immer? Unter bestimmten Umständen?
Medizinische Störung Ja
Behinderung i.S. SGB Ja, bei schwerer Ausprägung
Schwerbehinderung Möglich (GdB-Antrag)
Anspruch auf Förderung Ja

Fazit

LRS und Dyskalkulie sind nicht automatisch Behinderungen, aber sie können als solche anerkannt werden, wenn sie schwer und dauerhaft sind. Damit verbunden sind unter Umständen rechtliche Ansprüche auf Unterstützung, Nachteilsausgleich oder Teilhabeleistungen.

Wie setzt Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf ADHS, LRS und Dyskalkulie um?

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich damit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen – darunter auch solche mit psychischen oder lernbezogenen Beeinträchtigungen – gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch bei der Umsetzung im Hinblick auf ADHS, LRS und Dyskalkulie bestehen erhebliche Lücken zwischen Anspruch und Realität.

UN-BRK: Was ist verpflichtend?

Die UN-BRK verpflichtet Deutschland u. a. dazu, dass

  • Menschen mit (auch nicht-sichtbaren) Behinderungen nicht diskriminiert werden (Art. 5)
  • Barrierefreiheit, individuelle Förderung und Nachteilsausgleiche gesichert sind (Art. 9, 24)
  • Ein inklusives Bildungssystem bereitgestellt wird (Art. 24)
  • Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden
  • ADHS, LRS und Dyskalkulie im Lichte der UN-BRK

Diese drei Diagnosen gelten nicht automatisch als Behinderung, können jedoch bei schwerer und dauerhafter Ausprägung unter den Behinderungsbegriff der UN-BRK fallen.

Relevanz

  • ADHS: neurobiologische Entwicklungsstörung mit Alltagsrelevanz
  • LRS / Legasthenie: schriftsprachliche Teilleistungsstörung
  • Dyskalkulie: mathematische Teilleistungsstörung

Alle drei können die schulische und gesellschaftliche Teilhabe erheblich einschränken.

  • Bildung: Umsetzung in der Praxis

Fortschritte

  • In vielen Bundesländern gibt es Nachteilsausgleichsregelungen für Schüler:innen mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie
  • Einzelfallregelungen ermöglichen individuelle Unterstützung

Herausforderungen

  • Fehlende bundeseinheitliche Standards
  • Teilweise verweigerte Nachteilsausgleiche trotz Diagnose
  • Unzureichende Lehrerfortbildung
  • Fehlende systematische inklusive Pädagogik

Beispielhafte Defizite

  • LRS gilt in einigen Bundesländern nicht als sonderpädagogischer Förderbedarf
  • Kinder mit Dyskalkulie erhalten häufig keine individuelle Unterstützung
  • ADHS wird nicht flächendeckend mit Hilfsangeboten begleitet
  • Teilhabe und rechtliche Anerkennung
  • Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) ist möglich, wird aber uneinheitlich bewertet
  • Kaum verbindliche Vorgaben für UN-BRK-Umsetzung bei Teilleistungsstörungen
  • Zugang zu Lerntherapie ist nur teilweise öffentlich finanziert (z. B. über § 35a SGB VIII)

Fazit

Deutschland setzt die UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich ADHS, LRS und Dyskalkulie nur unzureichend um. Zwar existieren rechtliche Grundlagen und freiwillige Maßnahmen, doch es fehlt an:

  • verbindlichen Regelungen
  • flächendeckender Umsetzung
  • sensibilisiertem Fachpersonal
  • konsequentem Nachteilsausgleich

Betroffene Kinder und Jugendliche sind weiterhin auf individuelles Engagement, gut informierte Eltern und wohlwollende Institutionen angewiesen.

Was ist Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine individuelle, ganzheitliche Förderung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im schulischen Lernen, insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen. Anders als reine Nachhilfe zielt Lerntherapie nicht nur auf die Vermittlung von Lerninhalten ab, sondern setzt tiefer an – bei den Ursachen der Lernprobleme, den emotionalen Begleiterscheinungen und der Persönlichkeit des Kindes.

Sie wird häufig bei Lernstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), Legasthenie, Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder Konzentrationsproblemen eingesetzt und kann auch Kinder mit AD(H)S, Schulangst oder mangelndem Selbstwertgefühl unterstützen.

Zielsetzung und Prinzipien
Ziel der Lerntherapie ist es, die Lernvoraussetzungen des Kindes zu verbessern, seine Lernfreude zu stärken und ihm Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen es den schulischen Anforderungen wieder mit mehr Selbstvertrauen begegnen kann. Dabei werden sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Faktoren berücksichtigt.

Zentrale Prinzipien sind:

  • Individuelle Diagnostik und Förderplanung
  • Beziehungsorientierung: Vertrauen und Sicherheit schaffen
  • Stärkenorientiertes Arbeiten: Ressourcen aktivieren
  • Verzahnung von Förderung und Lebenswelt: Eltern und Schule einbinden

Methoden und Vorgehensweise
Lerntherapeut:innen arbeiten mit einer Vielzahl methodischer Ansätze aus der Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Sprachtherapie. Dabei kommen z. B. zum Einsatz:

  • Spielerische und kreative Übungen
  • Multisensorische Lernangebote (z. B. Hören, Sehen, Fühlen)
  • Strategietraining zur Förderung der Selbststeuerung
  • Verhaltenstherapeutische Elemente, z. B. zur Reduktion von Schulangst
  • Systematische Aufarbeitung von Grundlagenwissen in Deutsch und Mathematik

Der Therapieprozess ist dialogisch, flexibel und wird regelmäßig evaluiert.

Für wen ist Lerntherapie geeignet?
Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen schulische Fördermaßnahmen nicht ausreichen. Typische Indikationen sind:

  • Anhaltende Lese-Rechtschreibprobleme trotz Übung
  • Rechenschwäche, z. B. fehlendes Mengenverständnis
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Psychosomatische Beschwerden im Zusammenhang mit der Schule
  • Motivationsverlust und geringes Selbstwertgefühl

Auch Eltern, die Unterstützung im Umgang mit schulischen Krisen oder Unsicherheiten brauchen, profitieren oft durch begleitende Gespräche mit Lerntherapeut:innen.

Unterschied zur Nachhilfe
Ein entscheidender Unterschied zur Nachhilfe liegt im Ansatz: Während Nachhilfe an den aktuellen Unterrichtsinhalten ansetzt, setzt Lerntherapie an den Ursachen der Lernprobleme an. Ziel ist nicht das kurzfristige Bestehen einer Klassenarbeit, sondern die nachhaltige Förderung der Lernentwicklung und die Stärkung der Persönlichkeit.

Fazit
Lerntherapie bietet einen wertvollen Raum, in dem Kinder und Jugendliche ihre Lernblockaden überwinden und wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnen können. Sie verbindet Fachwissen mit Empathie und trägt dazu bei, dass schulisches Lernen wieder mit positiven Erlebnissen verknüpft wird – ein Gewinn für Kinder, Eltern und Schule.