1. Recht auf Bildung und Chancengleichheit
- Verankert im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention
- Anspruch auf individuelle Förderung und diskriminierungsfreien Schulzugang
- Recht auf Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem
2. Recht auf Nachteilsausgleich
- Verlängerte Arbeitszeit bei Prüfungen
- Mündliche Prüfungsform statt schriftlich
- Hilfsmittel wie Computer oder Vorleseprogramme
- Keine Bewertung der Rechtschreibung (bei LRS)
- Strukturhilfen für Kinder mit ADHS
Beantragung meist mit ärztlicher oder therapeutischer Stellungnahme.
3. Recht auf Diagnostik und Beratung
- Zugang zu schulpsychologischen Beratungsstellen
- Transparenz bei Testungen und Gutachten
- Teilnahme an Förderplangesprächen und Schulhilfekonferenzen
4. Recht auf Mitbestimmung und Information
- Eltern dürfen Förderanträge stellen
- Mitspracherecht bei Schulwahl und Fördermaßnahmen
- Anspruch auf umfassende schulische Information
5. Recht auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)
- Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS mit starker Belastung)
- Finanzierung von Lerntherapie, Schulbegleitung oder Teilhabeleistungen
- Antrag beim Jugendamt mit ärztlichem Gutachten
6. Recht auf Schulbegleitung (§112 SGB IX / §35a SGB VIII)
- Bei starkem Unterstützungsbedarf (z. B. durch ADHS)
- Begleitung im Unterricht zur Strukturierung und sozialen Unterstützung
7. Recht auf sonderpädagogische Förderung
- Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
- Mitbestimmung beim Förderort (Regelschule oder Förderschule)
8. Recht auf finanzielle Entlastung
- Therapiekosten ggf. steuerlich absetzbar
- Antrag auf Grad der Behinderung (GdB) möglich
- Erstattung von Fahrtkosten oder Hilfsmitteln
Fazit
Eltern haben weitreichende Rechte zur Förderung und Unterstützung ihrer Kinder mit ADHS, LRS oder Dyskalkulie. Diese müssen aktiv eingefordert und ggf. fachlich begleitet werden.
