Wer darf LRS diagnostizieren?
- Psychologische Psychotherapeut:innen (Kinder und Jugendliche)
- Kinder- und Jugendpsycholog:innen
- Kinder- und Jugendpsychiater:innen
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Schulpsychologische Dienste (je nach Bundesland)
- Lerntherapeut:innen (nicht immer offiziell anerkannt)
Ablauf der Diagnostik
1. Anamnese
- Entwicklung, Familiengeschichte, Schulerfahrungen
- Verhalten bei Hausaufgaben, emotionale Reaktionen
2. Standardisierte Tests
- Lesetests: Lesegenauigkeit, Lesegeschwindigkeit, Textverständnis
- Rechtschreibtests: Diktate, freie Texte, Wort- und Satzschreibung
Beispiele für Tests
- Würzburger Leise-Leseprobe (WLLP)
- ELFE II (Leseverständnistest)
- DRT (Diagnostischer Rechtschreibtest)
- Weingarten/Jansen-Tests
3. Intelligenztest (optional, empfohlen)
- Abgrenzung zu generellen Lernstörungen
- Häufig: HAWIK, WISC-V, K-ABC
4. Ausschluss anderer Ursachen
- Hör-/Sehprobleme
- Mehrsprachigkeit
- Psychische Belastungen
5. Bewertung
- Deutliche Abweichung vom Altersniveau (1 bis 1,5 SD)
- Trotz durchschnittlicher Intelligenz
- Anhaltend trotz Förderung
Wann testen?
- Frühestens ab Mitte der 2. Klasse
- Empfohlen ab Mitte der 3. Klasse bei anhaltenden Problemen
Folgen der Diagnose
- Nachteilsausgleich in der Schule
- Zugang zu Lerntherapie
- Möglichkeit zur Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII)
- Bessere schulische und gesellschaftliche Anerkennung
Fazit
Die LRS-Diagnose erfolgt standardisiert durch Fachkräfte. Sie ermöglicht gezielte Förderung und rechtliche Unterstützung – frühzeitige Diagnostik schützt vor Folgeproblemen.
