Wer darf ADHS diagnostizieren?
- Kinder- und Jugendpsychiater:innen
- Kinderärzt:innen mit ADHS-Kompetenz
- Psychologische Psychotherapeut:innen
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
Ablauf der Diagnostik
1. Anamnese
- Entwicklungsgeschichte, Verhalten, familiärer Hintergrund
2. Verhaltensbeobachtung
- Reaktionen, Aufmerksamkeit, Impulsverhalten im Gespräch
3. Fragebögen
- Standardisierte Eltern- und Lehrerfragebögen (z. B. DISYPS)
- Einschätzungen aus mindestens zwei Lebensbereichen
4. Leistungs- und Intelligenzdiagnostik
- IQ-Test, Aufmerksamkeitstests, ggf. Konzentrationsmessungen
5. Ausschlussdiagnostik
- Abgrenzung zu anderen Störungen (z. B. Depression, Hochbegabung, Trauma)
6. Prüfung der Diagnosekriterien (ICD-10/ICD-11 oder DSM-5)
- Symptome bestehen seit dem Kindesalter
- Symptome treten in mindestens zwei Lebensbereichen auf
- Es liegt eine klinisch bedeutsame Beeinträchtigung vor
Wichtige Hinweise
- Online-Tests oder Einzelgespräche reichen nicht aus
- Die Diagnose muss sorgfältig und multiperspektivisch erfolgen
- Keine vorschnelle Medikation ohne klare Diagnose
Fazit
ADHS darf nur von qualifizierten Fachkräften nach standardisiertem Verfahren diagnostiziert werden. Die Diagnose ist komplex, aber notwendig für eine gezielte Förderung und ggf. Therapie.
