Staatliche Fördermöglichkeiten bei LRS, ADHS und Dyskalkulie

1. Schulische Förderung

Nachteilsausgleich

  • Verlängerte Arbeitszeit
  • Verzicht auf Rechtschreibbewertung
  • Mündliche Prüfungsalternativen
  • Technische Hilfsmittel
  • Strukturierte Lernumgebung

Individuelle Förderung

  • Förderpläne und Förderstunden
  • Sonderpädagogische Unterstützung
  • Schulbegleitung (z. B. bei ADHS)

Inklusive Beschulung

  • Vorrang vor Förderschule (Ausnahme bei hohem Unterstützungsbedarf)

2. Finanzielle Unterstützung

Lerntherapie nach §35a SGB VIII

  • Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS, LRS mit Folgeproblemen)
  • Antrag beim Jugendamt
  • Nachweis durch psychologische/ärztliche Diagnostik

Eingliederungshilfe (§53ff. SGB XII / SGB IX)

  • Bei erheblicher Teilhabeeinschränkung
  • Antrag über Sozialamt oder Inklusionsamt
  • Finanzierung von Schulbegleitung, Hilfsmitteln, Therapie

Steuerliche Entlastung

  • Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen

3. Beratung und Unterstützung

  • Schulpsychologische Dienste
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Jugendamt (z. B. Hilfeplanung bei §35a SGB VIII)

Unterschiede nach Bundesland

  • Umsetzung variiert je nach Schulgesetz
  • Frühzeitiger Austausch mit Schule, Einholen von Diagnosen empfohlen
Bereich Förderung möglich bei Beantragt bei Beispiele
Nachteilsausgleich Schule LRS, ADHS, Dyskalkulie Schule Zeitverlängerung, Hilfsmittel, mündliche Prüfung
Lerntherapie §35a SGB VIII ADHS, LRS, Dyskalkulie Jugendamt Finanzierung von Lerntherapie bei seelischer Belastung
Eingliederungshilfe schweres ADHS etc. Sozial-/Inklusionsamt Schulbegleitung, Therapiehilfen
Steuererleichterung Alle Finanzamt Außergewöhnliche Belastungen

Fazit

Es bestehen zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote für Kinder mit LRS, ADHS oder Dyskalkulie – schulisch, therapeutisch und finanziell. Die Beantragung hängt vom Einzelfall und der Diagnose ab.