1. Schulische Förderung
Nachteilsausgleich
- Verlängerte Arbeitszeit
- Verzicht auf Rechtschreibbewertung
- Mündliche Prüfungsalternativen
- Technische Hilfsmittel
- Strukturierte Lernumgebung
Individuelle Förderung
- Förderpläne und Förderstunden
- Sonderpädagogische Unterstützung
- Schulbegleitung (z. B. bei ADHS)
Inklusive Beschulung
- Vorrang vor Förderschule (Ausnahme bei hohem Unterstützungsbedarf)
2. Finanzielle Unterstützung
Lerntherapie nach §35a SGB VIII
- Bei seelischer Behinderung (z. B. ADHS, LRS mit Folgeproblemen)
- Antrag beim Jugendamt
- Nachweis durch psychologische/ärztliche Diagnostik
Eingliederungshilfe (§53ff. SGB XII / SGB IX)
- Bei erheblicher Teilhabeeinschränkung
- Antrag über Sozialamt oder Inklusionsamt
- Finanzierung von Schulbegleitung, Hilfsmitteln, Therapie
Steuerliche Entlastung
- Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen
3. Beratung und Unterstützung
- Schulpsychologische Dienste
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen
- Jugendamt (z. B. Hilfeplanung bei §35a SGB VIII)
Unterschiede nach Bundesland
- Umsetzung variiert je nach Schulgesetz
- Frühzeitiger Austausch mit Schule, Einholen von Diagnosen empfohlen
| Bereich | Förderung möglich bei | Beantragt bei | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Nachteilsausgleich Schule | LRS, ADHS, Dyskalkulie | Schule | Zeitverlängerung, Hilfsmittel, mündliche Prüfung |
| Lerntherapie §35a SGB VIII | ADHS, LRS, Dyskalkulie | Jugendamt | Finanzierung von Lerntherapie bei seelischer Belastung |
| Eingliederungshilfe | schweres ADHS etc. | Sozial-/Inklusionsamt | Schulbegleitung, Therapiehilfen |
| Steuererleichterung | Alle | Finanzamt | Außergewöhnliche Belastungen |
Fazit
Es bestehen zahlreiche staatliche Unterstützungsangebote für Kinder mit LRS, ADHS oder Dyskalkulie – schulisch, therapeutisch und finanziell. Die Beantragung hängt vom Einzelfall und der Diagnose ab.
